Eltern-Kind-Regelung SF 2

Wenn Sie als Elternteil Ihr Fahrzeug bei uns versichert haben,oder ab dem 1.1. des folgenden Kalenderjahres bei uns versichert wird, dann stufen wir den Vertrag Ihres Kindes sofort in Schadenfreiheitsklasse (SF) 2 85% ein. Das Alter der Nutzer ab 18 Jahren. Übrigens: Die Einstufung ist auch möglich, wenn es sich bei den Kindern um die Ihres Lebenspartners handelt.
kfz-regelung

Zweitwagenversicherung für PKW

(Zweitwagen mit max. SF-10 / 45% versichern)

Sofern auch Ihr Erstwagen bei uns versichert ist oder zum nächstmöglichen Termin versichert wird, versichern wir Ihren Zweitwagen mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens, maximal SF-10 / 45%

Voraussetzungen:

- Erst- und Zweitwagen sind PKW
- Erstwagen ist oder wird ebenfalls bei uns versichert.
- Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitwagen sind identisch.
- Alle Nutzer des Erst- und Zweitwagens sind mindestens 23 Jahre alt.
- Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson

Führerscheinregelung

Übertragung von SF - Klassen durch jedermann möglich.

EU-Führerschein seit mindestens 3 Jahre Einstufung in SF ½ 125%
(Keine Sondereinstufung)

EU-Führerschein (Fahranfänger) Einstufung in SF 0 175%

 

Übernahme von Sondereinstufungen

Die Sondereinstufung wird durch Einreichung einer Kopie der Police oder Beitragsrechnung
nachgewiesen und ausdrücklich beantragt.


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN handelt, die NICHT an etwaige Folgeversicherer weiter bestätigt werden. (Es werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)
 
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